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12.05.2026
12.05.2026
28093 Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen

Krankenkasse muss Abnehmspritze Mounjaro (Tirzepatid) nicht zahlen

12.05.2026Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) das Medikament Mounjaro (Tirzepatid) außerhalb der Zulassung nicht übernehmen muss. So muss die gesetzliche Krankenversicherung Tirzepatid zur Behandlung einer Hormonstörung und Adipositas nicht finanzieren.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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