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08.10.2025
08.10.2025
27152 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen

Landessozialgericht verneint Kostenerstattung für Eizellen-Einfrieren vor Juli 2021

06.10.2025Gesetzliche Krankenkassen müssen erst ab Juli 2021 die Kosten für eine Kryokonservierung von Eizellen übernehmen, denn der Leistungsanspruch setzt das Bestehen einer Abrechnungsposition im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) voraus. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) in seinem Urteil vom 30.04.2025 entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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