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29.04.2024
29.04.2024
21453 Landgericht Frankfurt am Main

Klage auf Zustimmung zur Veräußerung des Wohneigentums richtet sich gegen Wohnungs­eigentümer­gemein­schaft

21.08.2023Eine Klage auf Zustimmung zur Veräußerung des Wohneigentums muss sich gegen die Wohnungs­eigentümer­gemein­schaft richten. Dies gilt auch dann, wenn eine Teilungserklärung aus dem Jahr 2001 die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer vorsieht. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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