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28.04.2024
28.04.2024
13294 Oberlandesgericht Hamm

Keine strafrechtliche Verantwortlichkeit des Gebäudeeigentümers für von Dritten an sein Haus angebrachte Kennzeichen verbotener Vereine

20.01.2021Ein Gebäudeeigentümer macht sich nicht wegen Unterlassens strafbar, wenn er ein von Dritten an sein Haus angebrachtes Kennzeichen eines verbotenen Vereins nicht entfernt. Dabei spielt es keine Rolle, welche politische Einstellung der Gebäudeeigentümer hat. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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