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02.12.2024
02.12.2024
23698 Oberlandesgericht Braunschweig

Keine Entschädigung für Mobilfunkkunde wenn die Mobiltelefonie aufgrund einer Netzstörung ausfällt

13.05.2024Fällt allein die Mobiltelefonie aufgrund einer Netzstörung aus, hat der Kunde keinen Anspruch gegen seinen Mobilfunkanbieter auf Entschädigung. So entschied das Oberlandesgericht Braunschweig und änderte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Göttingen ab.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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