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02.05.2024
02.05.2024
17116 Bundesverwaltungsgericht

Keine Einsicht in Twitter-Direktnachrichten des Bundes­innen­ministeriums

04.11.2021Nach dem Informations­freiheits­gesetz besteht kein Anspruch auf Einsicht in Twitter-Direktnachrichten, die das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) in den Jahren 2016 bis 2018 erhalten und versandt hat. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht in Leipzig heute entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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