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29.04.2024
29.04.2024
17244 Landgericht Frankfurt am Main

Kein Auskunftsanspruch des Wohnungseigentümers bei Möglichkeit der Informations­erlangung durch Einsichtsrecht

22.11.2021Kann ein Wohnungseigentümer die begehrten Informationen über sein Einsichtsrecht in die Verwaltungs­unterlagen erlangen, besteht kein Anspruch auf Auskunft. Das Einsichtsrecht umfasst unter anderem die Beschlusssammlung, die Versammlungs­protokolle und die Verträge mit Handwerkern. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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