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27.04.2024
27.04.2024
21243 Anwaltskanzlei Harzewski

Betroffenenrechte im Meldeverfahren

20.07.2023Hinweisgeberschutz versus Datenschutz: Einschränkungen der Betroffenenrechte im MeldeverfahrenKernidee des neuen Hinweisge­berverfahrens in der internen Meldestelle ist die Wahrung der Vertraulichkeit. Die Identität der hinweisgebenden Person und der Person, über die eine Meldung gemacht wird, sollen nur der Meldestelle bekannt werden. Dieses Prinzip kollidiert an einigen Stellen mit den Leitlinien des Datenschutzes. Denn grundsätzlich ist die Erhebung und Speicherung von personenbezogenen Daten ohne Wissen des Betroffenen nur unter hohen Anforderungen rechtmäßig. Deshalb müssen die Prozesse in der internen Meldestelle datenschutz­rechtlich genau geprüft werden. ...Weiterlesen auf rechtsanwalt-harzewski.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwalt-harzewski.de
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