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27.04.2024
27.04.2024
22661 Anwaltskanzlei Harzewski

Schadensersatz wegen verspäteter Auskunft

18.01.2024Schadensersatz wegen verspäteter Auskunft nach 19 KalendertagenIn einem Fall vor dem Arbeitsgericht Duisburg (5 Ca 877/23) wurde die Frage erörtert, ob eine Auskunft nach Ablauf von 19 Kalendertagen (9 Arbeitstage) zu spät erfolgt und daher einen Schadensersatz wegen verspäteter Auskunft begründen kann. In diesem Fall hatte ein ehemaliger Bewerber (Kläger) den Beklagten aufgefordert, eine Geldentschädigung in Höhe von 1.000 Euro wegen angeblichem Verstoß gegen Artikel 12 DSGVO zu zahlen.Das Gericht entschied zugunsten des Bewerbers (Klägers) und sprach ihm eine Entschädigung in Höhe von 750 Euro zu. Die Auskunft erst nach 19 Tagen nach Eingang des Auskunftsersuchens verstieß nach Auffassung des Gerichts gegen das Gebot der Unverzüglichkeit. Das ...Weiterlesen auf rechtsanwalt-harzewski.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwalt-harzewski.de
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