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28.04.2024
28.04.2024
14209 Bundesgerichtshof

BGH: Recht zur Belegeinsicht einer Betriebs­kosten­abrechnung umfasst zugrundeliegende Zahlungsbelege

03.03.2021Das Recht des Mieters auf Einsicht in die Belege einer Betriebs­kosten­abrechnung umfasst auch die zugrundeliegenden Zahlungsbelege. Solange die Belegeinsicht verweigert wird, kann der Mieter die Nachzahlung verweigern. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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