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28.04.2024
28.04.2024
19280 Amtsgericht Ludwigslust

Anspruch auf Einsicht in noch vorhandene Originalbelege

07.09.2022Sind die Originalbelege zu einer Betriebs­kosten­abrechnung noch vorhanden, so bezieht sich das Einsichtsrecht des Mieters auf diese Unterlagen. Ein Verweis auf digitale Belege ist dann unzulässig. Dies gilt auch dann, wenn die Originalbelege in einem von der Mietwohnung weit entfernten Ort aufbewahrt werden. Dies hat das Amtsgericht Ludwigslust entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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