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29.04.2024
29.04.2024
18465 Oberverwaltungsgericht des Saarlandes

Pauschale Behauptungen über verleumderischen und falschen Akteninhalt begründen kein Einsichtsrecht des Elternteils in Jugendhilfeakte bei fehlender Zustimmung des Kindes

13.05.2022Es besteht für ein Elternteil kein Einsichtsrecht in die Jugendhilfeakte, wenn das Kind der Einsicht nicht zustimmt und das Einsichtsbegehren auf pauschale Behauptungen über den verleumderischen und falschen Akteninhalt gestützt wird. Ein Einsichtsrecht nach § 65 Abs. 1 Nr. 1 und 5 SGB VIII besteht dann nicht. Dies das Ober­verwaltungs­gericht des Saarlandes entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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