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27.04.2024
27.04.2024
12032 Oberverwaltungsgericht Lüneburg

Keine Beförderung von Schülern der Sekundarstufe 1 mit Mietwagen bei Schulwegzeit von 60 Minuten

06.08.2020Braucht ein Schüler der Sekundarstufe 1 mit den öffentlichen Verkehrsmitteln 60 Minuten zur Schule und wieder zurück, so besteht für den Träger der Schülerbeförderung keine Pflicht zur Übernahme der Kosten für einen Mietwagen. Eine Schulwegzeit von bis zu 90 Minuten sind Schülern der Sekundarstufe 1 zumutbar. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Lüneburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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