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27.04.2024
27.04.2024
22243 Verwaltungsgericht Hannover

Keine Kostenübernahme für Privatschule durch Jugendhilfe bei fehlender Abdeckung des sonderpädagogischen Förderbedarfs

23.10.2023Die Jugendhilfe ist nicht gemäß § 36 a SGB VIII zur Übernahme der Kosten einer Privatschule verpflichtet, wenn dort der sonderpädagogische Förderungsbedarf nicht abgedeckt ist. In diesem Fall liegt keine ein­gliederungs­hilferechtlich geeignet Schule zur Vermittlung einer angemessenen Schulbildung vor. Dies hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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