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27.04.2024
27.04.2024
22764 Bayerisches Landessozialgericht

Krankenkasse muss auch für Konservierung von Keimzellen bei privaten Leistungserbringern zahlen

02.02.2024Krankenkasse muss auch für Konservierung von Keimzellen bei privaten Leistungserbringern zahlen, wenn selbst die Kassenärztliche Vereinigung keinen zugelassenen Leistungserbringer benennen kann. Das hat das Bayerisches Landessozialgericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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