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27.04.2024
27.04.2024
23370 Landgericht Frankfurt am Main

Wettbewerbsverstoß wegen fehlerhafter Angabe des Gesamtpreises auf Mietwagenportal

04.03.2024Wird in der Trefferliste auf einem Mietwagenportal ein Gesamtpreis genannt, obwohl noch zusätzliche Gebühren entstehen können, liegt ein Wettbewerbsverstoß vor. Dies ist etwa der Fall, wenn die Servicegebühr für die Fahrzeugrückgabe mit leerem Tank, die Einweggebühr und die Gebühr "junge Fahrer" nicht im Gesamtpreis enthalten sind. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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