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02.04.2026
02.04.2026
27944 Bundesverwaltungsgericht

Kein dauerndes Getrenntleben von Ehegatten im Sinne des Unterhalts­vorschuss­gesetzes bei aufenthalts­rechtlichen Einreisehin­dernissen

02.04.2026Ein dauerndes Getrenntleben von Ehegatten im Sinne des Unterhalts­vorschuss­gesetzes (UVG) liegt nicht vor, solange der Elternteil, bei dem das Kind lebt, und sein im Ausland lebender Ehegatte nach dortiger Eheschließung keine häusliche Gemeinschaft herstellen können, weil dieser für die Dauer des Bestehens aufenthalts­rechtlicher Hindernisse nicht in das Bundesgebiet einreisen kann. Das hat das Bundesver­waltungsgericht entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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