wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
01.09.2026
01.09.2026
28511 Kanzlei Nussmann

Berufsbedingte Aufwendungen beim Kindesunterhalt: Kein pauschaler 5-%-Abzug mehr?

01.09.2026Nach einer aktuellen Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 9. Juni 2026 – 7 WF 98/26 können Unterhalts­pflichtige berufsbedingte Aufwendungen nicht ohne Weiteres pauschal mit 5 % ihres Nettoeinkommens abziehen. Wer sein unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen vermindern möchte, muss vielmehr grundsätzlich konkret darlegen, welche berufsbedingten Kosten tatsächlich entstanden sind. Die Entscheidung ist insbesondere für die Berechnung des […]Der Beitrag Berufsbedingte Aufwendungen beim Kindesunterhalt: Kein pauschaler 5-%-Abzug mehr? erschien zuerst auf Kanzlei Nussmann.Weiterlesen auf www.kanzlei-nussmann.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kanzlei-nussmann.de
www.kanzlei-nussmann.de mehr von www.kanzlei-nussmann.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Berufsbedingte_Aufwendungen_beim_Kindesunterhalt_Kein_pauschaler_5--Abzug_mehr