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03.08.2026
03.08.2026
28395 Europäischer Gerichtshof

Mutmaßlicher Vater kann für Abstammungs-Test auch im EU-Ausland exhumiert werden

03.08.2026Im Rahmen eines in Italien anhängigen Rechtsstreits über die Feststellung der Abstammung ersuchte ein italienisches Gericht ein französisches Gericht um Exhumierung des Leichnams des mutmaßlichen Vaters des Antragstellers, um ein postmortales genetisches Gutachten zu erstellen. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Verordnung der Union über die grenzüber­schreitende Beweisaufnahme es dem französischen Gericht verwehrt, die Erledigung dieses Ersuchens mit der Begründung zu verweigern, dass sein nationales materielles Recht eine postmortale genetische Identifizierung in einem Zivilrechtsstreit verbietet, sofern nicht die betroffene Person zu Lebzeiten dem ausdrücklich zugestimmt hat.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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