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29.04.2024
29.04.2024
20696 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Kein Schmerzensgeld wegen überzogener Angst vor Krebs wegen verunreinigten Medikament

23.05.2023Erhöht die Einnahme eines verunreinigten Arzneimittels das Risiko, an Krebs zu erkranken, um 0,02 %, ist es nicht generell geeignet, psychische Belastungen in Form von Ängsten und Albträumen zu verursachen. Das allgemeine Lebensrisiko einer Krebserkrankung liegt für Frauen in Deutschland bei 43,5 %. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) bestätigte mit veröffentlichter Entscheidung, dass die Klägerin von der Arznei­mittel­herstellerin kein Schmerzensgeld verlangen kann, soweit sie seit Kenntnis der Verunreinigung an der Angst leide, an Krebs zu erkranken.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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