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29.04.2024
29.04.2024
14795 Oberlandesgericht Oldenburg

Kein Recht des Richters auf Sicherstellung des Handys des Angeklagten zwecks Feststellung der unerlaubten Aufnahme von Fotos

27.04.2021Ein Richter ist nicht berechtigt, dass Handy des Angeklagten sicherzustellen, um zu überprüfen, ob damit während der Hauptverhandlung unerlaubt Fotos aufgenommen wurden. Diese Maßnahme ist nicht von der sitzungs­polizeilichen Gewalt nach § 176 GVG gedeckt. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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