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02.05.2024
02.05.2024
10446 Verwaltungsgericht Koblenz

Kein Anspruch auf Beihilfe für einzelne Heilbehandlungen neben gerätegestützter Krankengymnastik ohne spezielle Diagnose

20.02.2020Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, das Leistungen für gerätegestützte Krankengymnastik neben manueller Therapie, Krankengymnastik einzeln oder Massage - soweit sie am gleichen Behandlungstag erbracht worden sind - nur beihilfefähig, wenn sie aufgrund gesonderter Diagnosestellung erbracht worden sind.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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