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29.04.2024
29.04.2024
20380 Amtsgericht Leipzig

Nach 22 Uhr kann Mieter ohne vorherige Rücksprache mit Vermieter Schlüsselnotdienst mit Notöffnung und Schlossaustausch beauftragen

22.03.2023Nach 22 Uhr kann ein Wohnungsmieter ohne vorherige Rücksprache mit dem Vermieter einen Schlüsselnotdienst mit einer Notöffnung und einem Schlossaustauch beauftragen. Denn mit einer Erreichbarkeit des Vermieters um diese Zeit muss ein Mieter grundsätzlich nicht rechnen. Dies hat das Amtsgericht Leipzig entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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