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28.04.2024
28.04.2024
19886 Sozialgericht München

Keine Erstattung der Kosten für Antibiotika-augmentierte Thermoeradikation bei Borreliose durch gesetzliche Krankenversicherung

21.12.2022Die Kosten für eine Antibiotika-augmentierte Thermoeradikation bei Borreliose können nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet verlangt werden. Insofern fehlt es an der Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses für die neue Behandlungsmethode. Zudem ist die Hyperthermie von der vertragsärztlichen Versorgung ausdrücklich ausgeschlossen. Dies hat das Sozialgericht München entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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