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27.04.2024
27.04.2024
19320 Amtsgericht München

Käufer hat Mitwirkungs­pflichten bei Mangelbeseitigung - hier Nachbesserung bei Möbellieferung

13.09.2022Das Amtsgericht München entschied, dass man zur Mitwirkung bei einer Nacherfüllung verpflichtet sei und verurteilte eine Beklagte zur Zahlung von 877,19 € an die Betreiberin eines Möbelgeschäfts.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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