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28.04.2024
28.04.2024
19928 Verwaltungsgericht Koblenz

Keine Befreiung vom Rundfunkbeitrag aus Glaubens- und Gewissensgründen

03.01.2023Ein Anspruch auf Befreiung von der Rundfunk­beitrags­pflicht wegen eines besonderen Härtefalles kann weder auf ein Leistungs­verweigerung­srecht noch darauf gestützt werden, das Programm verstoße gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies eine entsprechende Klage ab.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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