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28.04.2024
28.04.2024
20843 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Keine EEG-Umlagepflicht bei Betrieb der Strom­erzeugungs­anlage für die Deutsche Flugsicherung

16.06.2023Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat bestätigt, dass die Beklagte keine EEG-Umlage für die von ihr betriebene Strom­erzeugungs­anlage trotz Weiterverteilung an zwei Nutzer zahlen muss. Sie könne sich jedenfalls auf ein Leistungs­verweigerungs­recht (§ 104 Abs. 4 EEG 2017) berufen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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