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16.03.2026
16.03.2026
27432 Verwaltungsgericht Koblenz

Unterwasser­kraftwerke im Rhein zur Stromerzeugung können aus Gründen des Allgemeinwohls errichtet werden

26.11.2025Das öffentliche Interesse an dem Ausbau erneuerbarer Energien rechtfertigt die Zulassung von Wasserkraftanlagen am Rhein, wenn die Belange der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht erheblich beeinträchtigt werden. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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