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02.06.2026
02.06.2026
28187 Verwaltungsgericht Koblenz

Beförderung zum Stabsfeldwebel darf nicht von einer starren Mindestdienstzeit abhängig gemacht werden

02.06.2026Ein Soldat darf nicht allein wegen eines fehlenden Mindestdienstalters in einem Feldwebeldienstgrad von Beförderungs­verfahren zum Stabsfeldwebel ausgeschlossen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und gab der Bundesrepublik Deutschland im Wege einer einstweiligen Anordnung auf, dem antragstellenden Soldat bis zur rechtskräftigen Entscheidung über seinen Antrag auf Beförderung zum Stabsfeldwebel eine entsprechende Planstelle freizuhalten.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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