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27.04.2024
27.04.2024
19327 Amtsgericht Dortmund

Räumungs­vollstreckung nach "Berliner Modell" umfasst nicht Wegschaffung von Müll und Gerümpel

14.09.2022Beantragt der Vermieter eine Räumungs­vollstreckung nach dem "Berliner Modell", so wird von der Vollstreckung nicht die Wegschaffung von Müll und Gerümpel umfasst. Vielmehr ist der Räumungstitel nach Durchführung der beschränkten Vollstreckung verbraucht. Dies hat das Amtsgericht Dortmund entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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