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27.04.2024
27.04.2024
17467 Amtsgericht Berlin-Wedding

Zwangsvollstreckung aus Räumungstitel ist auch gegen dort nicht aufgeführte inzwischen volljährig gewordene Kinder der Mieter möglich

22.12.2021Die Zwangsvollstreckung aus einem Räumungstitel ist auch gegen dort nicht aufgeführte minderjährige Kinder der Mieter möglich. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Kinder volljährig werden. Es bedarf aber ein Vollstreckungstitel gegen das volljährige Kind, wenn es einen nach außen erkennbaren Mitbesitz an der Wohnung hat. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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