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27.04.2024
27.04.2024
23361 Oberverwaltungsgericht Lüneburg

Datenschutzverstoß einer Online-Apotheke wegen verpflichtender Angabe des Geburtsdatums bei Bestellprozess

01.03.2024Erfordert die Bestellung eines Medikaments über eine Online-Apotheke die Angabe des Geburtsdatums, so liegt darin ein Verstoß gegen den Datenschutz. Die Angabe des Geburtsdatums ist bei Kenntnis der Anschrift und der Telefonnummer des Bestellers zur eindeutigen Identifizierung nicht erforderlich. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Lüneburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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