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29.04.2024
29.04.2024
10431 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Räumung und Herausgabe von Gewerberäumen mittels einstweiliger Verfügung möglich

18.02.2020In Ausnahmefällen ist eine Räumung und Herausgabe von Gewerberäumen mittels einer einstweiligen Verfügung möglich. Dies ist etwa dann der Fall, wenn eine Untermieterin mittels weiterer ungenehmigter Untervermietungen eine Räumungs­voll­streckung verhindert. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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