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27.04.2024
27.04.2024
22435 Amtsgericht Stuttgart

Erlaubnis zur Untervermietung muss nicht sofort nach Eintritt des berechtigten Interesses verlangt werden

24.11.2023Ein Wohnungsmieter ist nicht verpflichtet, sofort nach Eintritt eines berechtigten Interesses die Erlaubnis zur Untervermietung zu verlangen. Es genügt vielmehr, dass zum Zeitpunkt des Zustimmungs­verlangens ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung vorliegt. Dies hat das Amtsgericht Stuttgart entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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