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28.04.2024
28.04.2024
22280 Amtsgericht Berlin-Wedding

Keine Untervermietung einer Einzimmerwohnung trotz Belassen von persönlichen Sachen des Mieters in Wohnung und Behalt eines Schlüssels

30.10.2023Der Vermieter muss auch dann nach § 553 Abs. 1 BGB einer Untervermietung einer Einzimmerwohnung nicht zustimmen, wenn der Mieter persönliche Sachen in der Wohnung belässt und einen Schlüssel behält. Ausnahmsweise ist die Untervermietung aber nach § 242 BGB möglich, wenn dies aus wirtschaftlichen Gründen angezeigt ist. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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