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28.04.2024
28.04.2024
14207 Amtsgericht Gießen

Messie-Syndrom: Fristlose Kündigung eines Wohn­raum­mietvertrags allein wegen Lagerung von Gerümpel unzulässig

03.03.2021Allein die Lagerung von Gerümpel in der Mietsache ohne Vorliegen einer Belästigung von Mitmietern oder konkreter Gefährdung der Mietsache rechtfertigt keine fristlose Kündigung des Wohn­raum­mietvertrags nach § 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Dies hat das Amtsgericht Gießen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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