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28.04.2024
28.04.2024
21152 Sächsisches Oberverwaltungsgericht

Unterhaltsvorschuss: In One-Night-Stand-Fällen muss Kindesmutter Unkenntnis der Identität des Vaters glaubhaft machen und zumutbare Ermittlungs­maßnahmen ergreifen

03.08.2023Beansprucht eine Kindesmutter nach einem One-Night-Stand Unterhaltsvorschuss, so muss die Kindesmutter im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht aus § 1 Abs. 3 UVG glaubhaft machen, dass sie die Identität des Kindesvaters nicht kennt. Zudem muss sie zumutbare Ermittlungs­maßnahmen ergreifen, um die Identität des Kindesvaters zu erfahren. Dies hat das Sächsische Ober­verwaltungs­gericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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