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27.04.2024
27.04.2024
17680 § 127 StPO

Jedermann-Fest­nahme­recht: Wann darf man als Privat­person einen anderen fest­nehmen?

18.10.2023Die meisten Leute werden das Recht jemanden festnehmen zu dürfen der Polizei bzw. den Strafverfol­gungsbehörden zuschreiben. Dies ist auch grundsätzlich richtig. Denn das Recht jemanden die Freiheit zu berauben, ist Ausfluss des staatlichen Gewaltmonopols. Nicht der Einzelne, sondern der Staat soll zentral die Verfolgung und Ahndung von Straftaten übernehmen. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch eine entscheidende Ausnahme, nämlich das sogenannte Jedermann-Festnahmerecht. Dieses Recht dient der Effektivität der Strafverfolgung. Denn die Polizei oder Staatsanwaltschaft kann nicht immer und überall sein. Was dieses Recht genau beinhaltet und unter welchen Voraussetzungen jeder einzelne Bürger davon Gebrauch machen kann, soll hier geklärt werden.Weiterlesen auf www.refrago.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.refrago.de
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