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29.04.2024
29.04.2024
10233 Bundesarbeitsgericht

Kabinenpersonal von Air Berlin hat keinen Anspruch auf Nachteilsausgleich

21.01.2020Das Bundes­arbeits­gericht hat entschieden, dass die infolge der Einstellung der unternehmerischen Tätigkeit der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin entlassenen Mitglieder des Kabinenpersonals keinen Anspruch auf Nachteilsausgleich haben.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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