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27.04.2024
27.04.2024
20984 Landgericht Hamburg

Haspa haftet für Schaden durch Tresorraumeinbruch

06.07.2023Das Landgericht Hamburg hat Urteile in drei Einzelprozessen über Schadens­ersatz­forderungen wegen des Einbruchs in den Tresorraum der Haspa-Filiale Norderstedt im August 2021 verkündet, bei dem rund 650 Kunden-Schließfächer aufgebrochen worden waren. Nach den Urteilen haftet die Haspa den Kunden gegenüber auf Schadensersatz wegen des entwendeten Inhalts der aufgebrochenen Schließfächer, weil die für die Schließfachanlage getroffenen Sicherungsmaßnahmen (gemessen an der Pflicht zur sog. tresormäßigen Sicherung) unzureichend waren.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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