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01.07.2026
01.07.2026
28288 Verwaltungsgericht Köln

Handel mit LSD-Derivaten 1Fe-LSD und 4-PrO-MET ist verboten

01.07.2026Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Entscheidung zu so genannten „Legal Highs“ getroffen. Der gewerbliche Handel mit den LSD-Derivaten 1Fe-LSD und 4-PrO-MET in Tablettenform ist verboten. Er verstößt gegen das europarechtliche Verbot des Inverkehrbringens von nicht zugelassenen neuartigen Lebensmitteln. Bei Zuwiderhandeln kann daher ein Einzelhan­delsgewerbe untersagt werden. Das Verwaltungsgericht Köln hat mit seiner Entscheidung den Eilantrag eines Unternehmens gegen eine Untersagungs­verfügung der Bundesstadt Bonn abgelehnt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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