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28.04.2024
28.04.2024
10351 Verwaltungsgericht Trier

Generelles Tierhaltungsverbot wegen wiederholter Verstöße gegen Tierhalterpflichten

06.02.2020Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass ein generelles Tierhalteverbot gegen einen Tierhalter, der wiederholt gegen Tierhalterpflichten verstoßen hatte und bei dem erhebliche Zweifel an einer künftig beanstandungsfreien Tierhaltung bestehen, nicht zu beanstanden ist.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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