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28.04.2024
28.04.2024
18265 Verwaltungsgericht Koblenz

VG Koblenz: Angelteichanlage darf nicht weiter betrieben werden

12.04.2022Wer eine Angelteichanlage betreibt, indem er fangreife Fische aus Hälternetzen in den See setzt, um sie unmittelbar danach an Angler freizugeben, verstößt gegen das Tierschutzgesetz und gilt als unzuverlässig zum gewerbsmäßigen Handel mit lebenden Fischen. Ihm kann der Betrieb der Anlage untersagt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies die Klage des Betreibers einer Angelteichanlage ab.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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