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28.04.2024
28.04.2024
20856 Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern

Falsche Angabe der Wohnanschrift rechtfertigt sofortigen Widerruf der Waffenbesitzkarte

19.06.2023Die falsche Angabe der Wohnanschrift stellt einen groben Verstoß gegen das Waffengesetz dar und rechtfertigt den sofortigen Widerruf der Waffenbesitzkarte. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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