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29.04.2024
29.04.2024
21593 Verwaltungsgericht Bremen

Lagerung einer geladenen Waffe auf Nachttisch begründet waffenrechtliche Unzuverlässigkeit

25.08.2023Wird eine Waffe in geladenem Zustand auf dem Nachtisch gelagert, so begründet dies die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2b WaffG. Denn darin liegt ein schwerer Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten. Dies hat das Verwaltungsgericht Bremen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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