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28.04.2024
28.04.2024
22624 Verwaltungsgericht Potsdam

Unzuverlässigkeit für Wachgewerbe bei Verstoß gegen Gewalt­schutz­anordnung

12.01.2024Verstößt jemand gegen eine Gewalt­schutz­anordnung, so begründet dies seine Unzuverlässigkeit für das Wachgewerbe. Es fehlt ihm insofern an der für Bewachungspersonen erforderlichen Impulskontrolle. Dies hat das Verwaltungsgericht Potsdam entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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