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27.04.2024
27.04.2024
12426 Verwaltungsgericht Würzburg

Fehlende Möglichkeit zur tiergerechten Haltung rechtfertigt Wegnahme eines Pferds

21.10.2020Ergibt sich aus den Umständen des Falls, dass die Eigentümerin eines Pferds nicht in der Lage ist, das Tier artgerecht zu halten, so rechtfertigt dies die Wegnahme des Tiers gemäß § 16 a des Tierschutzgesetzes (TierSchG). Die Tierschutzbehörde muss nicht abwarten, bis dem Pferd Leiden oder Schmerzen zugefügt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Würzburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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