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30.04.2024
30.04.2024
19613 Verwaltungsgericht Gießen

Verbot der Affenhaltung wegen unzulässiger Einzelhaltung eines Berberaffen

02.11.2022Die Haltung eines Berberaffen in Einzelhaltung ist unzulässig. Ein Verstoß dagegen rechtfertigt das Verbot einer Affenhaltung. Bei exotischen Tieren besteht eine erhöhte Sorgfaltspflicht zur Ermittlung der artgerechten Haltung. Dies hat das Verwaltungsgericht Gießen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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