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27.04.2024
27.04.2024
19240 Behandlungsfehler beim Tierarzt

Tierarzthaftung: Haftet der Tierarzt bei einem Behandlungsfehler genauso wie der Humanmediziner?

31.08.2022Wie ist die Beweislast bei Behandlungs­fehlern in der Tiermedizin?Grund­sätzlich hat derjenige das Vorliegen einer Pflicht­verletzung nach­zuweisen, der einen Schadens­ersatz geltend macht. Somit muss grund­sätzlich der Tierhalter beweisen, dass der Tierarzt einen Behandlungsfehler begangen hat. Von dieser Beweislast gibt es in der Human­medizin jedoch eine Ausnahme. Liegt nämlich ein grober Behandlungs­fehler vor, muss der Arzt nachweisen, dass er die Behandlung korrekt ausgeführt hat.Der Bundes­gerichts­hof hat in seinem Urteil vom 10.05.2016 entschieden, dass die Beweislast­umkehr in der Human­medizin auch in der Tiermedizin gelte. In dem zugrunde liegenden Fall behandelte zwar der Tierarzt die Wunde eines Pferdes. Er übersah dabei jedoch eine ...Weiterlesen auf www.refrago.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.refrago.de
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