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28.04.2024
28.04.2024
22222 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Pauschalierter Institutsaufwand für Berechnung der Vorfälligkeits­entschädigung unzulässig

20.10.2023Die von der beklagten Bank verwendete Software integrierte bei der vorzeitigen Rückführung eines Verbraucher­immobiliar-Darlehens in die Berechnung der Vorfälligkeits­entschädigung einen pauschalierten sog. Institutsaufwand in Höhe von 300,00 €. Dies ist unzulässig, sofern dem Verbraucher nicht ausdrücklich der Nachweis eines geringeren oder vollständig entfallenden Schadens möglich ist, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG)l.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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